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Auf der Immobilienplattform Homegate.ch schrieb die Credit-Suisse-Tochter Wincasa eine 5-Zimmer-Wohnung in Horgen ZH zur Miete aus. Für einen monatlichen Zins von 2430 Franken inklusive Nebenkosten wird ein separates Gäste-WC, eine moderne Küche und eine Garage versprochen. Bei der Besichtigung zeigt sich: Keine dieser Angaben traf zu. Und es handelte sich nur um eine 4-Zimmer-Wohnung.
Wincasa sagt, dass nie eine «Täuschungsabsicht» bestanden habe. Die Bezeichnung als 5-ZimmerWohnung sei auf die «ausserordentlich grosse Wohnzimmerfläche und eine zusätzliche Wohnecke zurückzuführen». Zudem werde die Wohnung noch renoviert. Das Inserat hat Wincasa in der Zwischenzeit gelöscht.
Rechtlich sind solche Falschangaben für die Inserenten riskant: Laut Bundesgericht können sich Mieter bei Inseraten zum Beispiel auf Flächenangaben verlassen. Stellt sich heraus, dass die Wohnung kleiner ist, können sie den Vertrag auch nach dem Einzug anfechten – wegen Irrtum oder Täuschung. Mieter, die einen Vertrag ohne vorherige Besichtigung der Wohnung unterschreiben – etwa weil sie noch nicht fertig gebaut ist –, sind bei Falschangaben wie etwa einem separaten WC nicht daran gebunden.
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