Auf der Immobilienplattform Homegate.ch schrieb die Credit-­Suisse-Tochter Wincasa eine 5-Zimmer-Wohnung in Horgen ZH zur Miete aus. Für einen monatlichen Zins von 2430 Franken inklusive Nebenkosten wird ein separates Gäste-WC, eine moderne Küche und eine Garage versprochen. Bei der Besichtigung zeigt sich: Keine dieser Angaben traf zu. Und es handelte sich nur um eine 4-Zimmer-Wohnung. 

Wincasa sagt, dass nie eine «Täuschungsabsicht» bestanden habe. Die Bezeichnung als 5-ZimmerWohnung sei auf die ­«ausserordentlich grosse Wohnzimmerfläche und eine zusätzliche Wohnecke zurückzuführen». Zudem werde die Wohnung noch renoviert. Das Inserat hat Wincasa in der Zwischenzeit gelöscht.

Rechtlich sind solche Falschangaben für die Inserenten riskant: Laut Bundesgericht können sich Mieter bei Inseraten zum Beispiel auf Flächenangaben verlassen. Stellt sich heraus, dass die Wohnung kleiner ist, können sie den Vertrag auch nach dem Einzug anfechten – wegen Irrtum oder Täuschung. Mieter, die einen Vertrag ohne vorherige Besichtigung der Wohnung unterschreiben – etwa weil sie noch nicht fertig gebaut ist –, sind bei Falschangaben wie etwa ­einem separaten WC nicht daran gebunden.