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Ein Genfer Vermieter präsentierte einem Paar zwei ähnliche Wohnungen im gleichen Haus. Die 113-Quadratmeter-Wohnung koste 3190 Franken pro Monat, das 107 Quadratmeter grosse Appartement 2620 Franken. Das Paar mietete die teurere Wohnung. Vier Jahre später bemerkte es, dass seine Wohnung kleiner war als jene der Nachbarn. Der Vermieter hatte die Flächen verwechselt. Die Mieter forderten ab Mietbeginn eine Mietzinsreduktion von 570 Franken pro Monat. Der Vermieter erklärte, die Wohnfläche sei nur 4,15 Prozent kleiner als angegeben. Das sei keine erhebliche Abweichung. Das Mietgericht sah es anders und reduzierte den Mietzins um 133 Franken pro Monat. Das Bundesgericht war gleicher Meinung.
Bundesgericht, Urteil 4A_108/2019 vom 22. Januar 2020
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