Eine 86-jährige Frau aus Emmetten NW verunfallte. Ihre Tochter pflegte sie bei sich zu Hause im Kanton Zürich. Die Tochter brachte die Mutter für einzelne Tage in ein Zürcher Pflegeheim. Nidwalden als Herkunftskanton sprach der Rentnerin die sogenannten Restkosten gut. Das ist jener Teil der Heimkosten, die jeweils zulasten des Wohnkantons gehen. Die Seniorin erhielt die Restkosten zu den in Nidwalden geltenden Ansätzen. Sie forderte darauf die Deckung der Kosten, die in Zürich verlangt werden. Ohne Erfolg: Das Verwaltungsgericht Nidwalden bestätigte den Entscheid der Nidwaldner Verwaltung.

Verwaltungsgericht Nidwalden, Entscheid SV 23 18 vom 29. Januar 2024