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Das Steueramt des Kantons St. Gallen entschied, dass ein Mann in jener Gemeinde steuerpflichtig sei, wo er eine Wohnung besitzt. Dagegen wehrte sich der Mann vor dem Verwaltungsgericht. Sein Lebensmittelpunkt liege in einem anderen Kanton. Damit blitzte er ab. Denn Wohnfläche und Stromverbrauch seien in der St. Galler Wohnung grösser als am anderen Wohnort. Somit liege der Lebensmittelpunkt in St. Gallen. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid.
Bundesgericht, Urteil 2C_911/2018 vom 17. März 2020
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