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Bei einer Einzelfirma handelt es sich um nicht anderes als einen Selbständigerwerbenden, der im Handelsregister eingetragen ist. Eine Betreibung muss wie bei allen anderen Privatpersonen am Betreibungsamt des Wohnsitzes erfolgen. Anders bei im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen (AG, GmbH, Genossenschaft usw.): Diese müssen an ihrem Sitz betrieben werden. Dieser ergibt sich aus dem Handelsregister. Fehlt ein Eintrag, sind juristische Personen am Hauptsitz ihrer Verwaltung zu betreiben.
Gut zu wissen: Das Betreibungsamt ist nicht verpflichtet, den richtigen Betreibungsort ausfindig zu machen. Wenn ein Betreibungsbegehren am falschen Ort eingeht, geht es zurück an den Absender.
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