Am Kantonsgericht in Stans NW streiten sich zwei Personen, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Die Klägerin (55) ist aufgeregt und lächelt nervös. Sie ist Inhaberin einer GmbH für Immobiliendienstleistungen. Ihr gegenüber sitzt breitbeinig und selbstbewusst der rund 70-jährige Beklagte, für den die Frau jahrelang gearbeitet hat. Er besitzt mehrere Immobilien. Dass die Frau 38 000 Franken von ihm fordert, scheint ihn nicht zu stören. Beide Parteien erschienen in Begleitung ihrer Anwälte.
Die Klägerin wendet sich an die Gerichtspräsidentin und ihre zwei Richterkollegen: Sie habe seit 2006 für den Beklagten 27 Wohnblöcke mit über 160 Wohnungen verwaltet. «Ich nahm Reparaturaufträge entgegen, vermietete die Wohnungen und erledigte das Inkasso», sagt sie. Vertraglich war abgemacht, dass die Frau alle zwei Monate für ihren Aufwand Rechnung stellt. Über neun Jahre lang klappte das gut. «Doch 2015 begannen die Probleme», sagt der Anwalt der Frau. «Ein Mitarbeiter des Beklagten schrie sie immer wieder an.» Der Immobilienbesitzer habe nie etwas dagegen unternommen. Wegen dieses Mobbings, so die Frau, habe sie schliesslich das Auftragsverhältnis gekündigt. Erst als der Mitarbeiter die Firma des Beklagten verliess, habe sie die Aufträge wieder ausgeführt.
«Er behandelte mich wie den letzten Dreck»
Ein paar Monate später löste der Immobilienbesitzer das Auftragsverhältnis per sofort auf. «Er war mit der Arbeit unzufrieden», begründet sein Anwalt den Entscheid. Nach vier Monaten engagierte er die Frau erneut.
Die Klägerin kann die Tränen nicht zurückhalten: «Ab dann behandelte er mich wie den letzten Dreck. Immer hatte er etwas zu meckern, sagte aber nie konkret, was ihn stört. Und trotzdem wollte er, dass ich bleibe.» Ein Honorar habe sie nicht mehr erhalten. Sieben Monate lang habe sie auf Geld gewartet. «Dann platzte mir der Kragen, ich kündigte per sofort. Diesmal definitiv!» Sie habe ein Honorar von 38 000 Franken zugut.
Der 70-Jährige bestreitet die Höhe der Summe nicht. Zahlen will er trotzdem nicht. Er sagt: «Es stapelten sich immer mehr Pendenzen. Die Frau hat viel zu langsam gearbeitet.» Sie habe sich beim Ausstellen der Mietverträge zu lange Zeit gelassen. Zudem habe sie die Schlussabrechnung nicht im Griff gehabt und die Nebenkosten falsch abgerechnet.
Die Richterin wendet sich an den Beklagten: «In den Akten steht nur, dass Sie die Klägerin wegen vermeintlicher Pendenzen kritisiert haben.» Ihr sei nicht klar, welcher Schaden ihm dadurch entstanden sei. Und: «Warum haben Sie die Klägerin nie direkt auf die Fehler angesprochen?» Der Immobilienbesitzer zuckt nur die Schultern. Auch sein Anwalt schweigt.
Nach einer kurzen Pause schlägt die Richterin einen Vergleich vor. Sie erläutert, der Immobilienbesitzer könne weder nachweisen, dass die Frau schlecht gearbeitet habe, noch welchen Schaden er erlitten habe. «Wir können von den geforderten 38 000 Franken deshalb keine grossen Abstriche machen.» Vorschlag des Gerichts: Der Beklagte solle der Frau 35 000 Franken bezahlen und ihre Anwaltskosten übernehmen. «Pendenzen sind kein Zeichen von schlechter Arbeit», sagt die Richterin. Er könne gerne einen Blick in ihr Büro werfen. «Wo es viel zu tun gibt, gibt es auch Pendenzen.» Der Anwalt des Beklagten ist gegen den Vergleich. Doch sein Mandant hat genug: «Ich will einen Schlussstrich ziehen.»
Honorar schriftlich festhalten
Beauftragte bestimmen in der Regel selbst, wie sie einen Auftrag ausführen. Sie verpflichten sich gegenüber den Auftraggebern für eine sorgfältige Ausführung und die Wahrung ihrer Interessen. Beauftragte haften, wenn sie schuldhaft Schäden verursachen. Fahrlässiges Verhalten genügt dafür.
Auftraggeber schulden ein Honorar in üblicher Höhe sowie den Ersatz der Spesen. So steht es im Gesetz. Die ungenaue Formulierung lässt viel Spielraum: Deshalb sollte man schon beim Vertragsabschluss die Höhe des Honorars schriftlich regeln – oder zumindest die Kriterien, nach denen es berechnet wird: Etwa das Honorar pro Stunde oder pro Tag.