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Nicht unbedingt. Ihr Kind wird auf jeden Fall das Schweizer Bürgerrecht erhalten – unabhängig davon, ob Sie miteinander verheiratet sind oder nicht. Doppelbürger wird Ihr Kind aber nicht zwingend sein können. Zwar lässt das Schweizer Recht Doppelbürgerschaften zu. Voraussetzung für eine Doppelbürgerschaft ist aber, dass sie auch der Heimatstaat Ihres Mannes erlaubt. Dazu kann Ihnen das Konsulat des Staates Ihres Mannes Auskunft geben.
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