Inhalt
Ja. Die Hausratversicherung muss für gestohlene Gegenstände den Neupreis bezahlen. Das entspricht dem Wiederbeschaffungswert im Zeitpunkt des Ersatzkaufs. Die Versicherten haben also Anspruch auf diejenige Summe, die sie zum Zeitpunkt des Schadeneintritts ausgeben müssten, um einen gleichwertigen neuen Gegenstand zu erstehen. Bei fallenden Preisen profitieren so die Versicherungen, weil die Prämien in der Regel nicht sinken.
Achtung: Bei einigen Gesellschaften sind gewisse Bestandteile des Hausrats nur zum Zeitwert versichert – etwa Velos oder Sportgeräte. In diesen Fällen haben Versicherte bei einem Diebstahl nur Anspruch auf den Betrag, den ihnen ein Käufer für die Occasion bezahlt hätte.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden