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08.12.2015
Nein. Die Kündigungsfrist verlängert sich um die Anzahl Krankheitstage, wenn ein Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist erkrankt. Da das Arbeitsverhältnis in der Regel nur auf das Ende eines Monats aufgelöst werden kann, haben schon Kurzabsenzen eine einmonatige Verlängerung des Arbeitsverhältnisses zur Folge. Durch eine erneute kurze Arbeitsunfähigkeit verlängert sich die Kündigungsfrist nun aber nicht nochmals, wenn die Gesamtzahl der Krankheitstage nicht mehr als einen Monat ausmacht. Somit endet Ihr Arbeitsverhältnis Ende September.
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