Die WIR-Bank ist keine normale Bank. Sie handelt mit einer eigenen Währung, dem WIR. Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen. Doch in letzter Zeit kehrten immer mehr Firmen dem WIR-Netzwerk den Rücken. Darunter sind nicht nur kleine Nummern, sondern auch grosse, wie etwa der Autoimporteur Amag, der Baustoffspezialist Kibag oder die Brauerei Feldschlösschen. Die WIR-Umsätze sanken in den letzten zehn Jahren um 23 Prozent: von 1,67 Milliarden auf 1,28 Milliarden WIR letztes Jahr.
Gegenüber saldo teilte Amag mit, man habe den WIR-Vertrag beendet, weil man mit den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) teilweise nicht einverstanden sei.
Die WIR-Bank verlangt seit letztem November von ihren Kunden, dass sie auf das Bankgeheimnis verzichten (saldo 19/2016). Mit Annahme der neuen AGB stimmen die Kunden unter anderem zu, dass die Bank sie öffentlich auf der WIR-Website als WIR-Teilnehmer auflistet. Bislang war das freiwillig.
Die Kibag klagt zudem, dass es immer schwieriger werde, WIR-Bestände abzubauen: «Auf dem Markt will niemand WIR freiwillig annehmen», sagt Martin Kühn, Mitglied der Geschäftsleitung. «Meistens wird man zur Annahme verknurrt, wenn man einen Auftrag will.»
Bei Kündigung kein Anspruch auf Auszahlung in Franken
Den Kunden, welche die neuen AGB nicht unterschrieben, droht die WIR-Bank mit der Kündigung des Kontos zum Jahresende. Diese Kunden können ab Herbst gemäss dem WIR-Mediensprecher nur noch WIR ausgeben, aber keine mehr annehmen.
Das Problem der WIR-Teilnehmer: Bei einer Kündigung – egal, von welcher Seite – besteht kein Anspruch auf Auszahlung des WIR-Guthabens in Schweizer Franken. Gekündigte Mitglieder haben zehn Jahre Zeit, ihr WIR-Guthaben aufzubrauchen. In diesem Zeitraum besteht das Konto fort. Auch die üblichen Kontoführungsgebühren fallen an. Das WIR-Guthaben, das am Ende der Frist noch auf dem Konto ist, fällt an die Bank.
Für die verbleibenden WIR-Teilnehmer sind die Abgänge ebenfalls problematisch. Je mehr Kunden kündigen oder gekündigt werden, desto weniger Möglichkeiten gibt es für sie, ihr WIR-Geld loszuwerden.
Handel Schweiz, der Dachverband der Schweizer Händler und Importeure, empfiehlt seinen Mitgliedern, die neuen AGB der WIR-Bank nicht zu unterzeichnen. «Die neuen Bedingungen sind vielen Unternehmern zuwider», sagt Verbandssekretär Andreas Steffes. Ausserdem sei damit der freie Entscheid, WIR zu akzeptieren, eingeschränkt.
Die WIR-Bank versichert zwar, dass die Teilnehmer frei vereinbaren könnten, ob sie WIR nutzen und akzeptieren. Aber grundsätzlich verpflichtet sich laut AGB jeder Teilnehmer mit dem Beitritt zum WIR-Netzwerk auch zur Annahme von WIR. Verweigert ein Teilnehmer die Annahme, kann sich der Geschäftspartner bei der Bank beschweren. Diese sucht dann das Gespräch mit dem unwilligen Mitglied. Für Verstösse gegen die WIR-Spielregeln sehen die AGB Strafen bis zum Ausschluss vor sowie eine Konventionalstrafe von mindestens 5000 Franken.