Die Vorschriften zu Winterpneus unterscheiden sich je nach Land. In der Schweiz gibt es keine Pflicht, das Auto in der kalten Jahreszeit mit Winterpneus auszustatten. Wer aber bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen fährt, macht sich strafbar. In Deutschland und Österreich sind bei Matsch, Schnee, Eis- oder Reifglätte Winterpneus für alle vier Räder obligatorisch. In Österreich gilt die Vorschrift vom 1. November bis zum 15. April.

In Frankreich besteht von November bis Ende März in vielen Berg­regionen eine Winterpneupflicht auf allen vier Rädern. Alternativ können Schneeketten für zwei Antriebsräder mitgeführt werden. Schilder kennzeichnen Zonen mit obligatorischer Winterausrüstung. Auch in Italien gibts Zonen mit Winterreifenpflicht, etwa das Aosta-Tal (15. Oktober bis 15. April) und die Brennerautobahn (15. November bis 15. April).

Gut zu wissen: Winterpneus ­erkennt man am «Alpine»-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) und/oder dem «M+S»-Symbol (Matsch + Schnee) auf der Reifenwand. Bei Winterreifenpflicht genügen auch Ganzjahresreifen, sofern sie diese Symbole tragen.