Der Ausländerausweis der Kategorie C berechtigt zum unbefristeten Aufenthalt in der Schweiz. Für die Niederlassungsbewilligung sind die Kantone zuständig. Je nach Kanton müssen Gesuchsteller aus Staaten ausserhalb der EU mehr oder weniger Unterlagen einreichen – und sie bezahlen unterschiedlich viel.
Die Ehefrau von Eric Baumann (Name geändert) stammt aus Taiwan. Das Paar wohnt in der Stadt Basel. Für die C-Bewilligung musste Frau Baumann ein Formular ausfüllen: «Es ging alles schnell und problemlos», sagt sie. Kosten: Fr. 123.30.
Anders bei Jeun Lee (Name geändert) aus Korea. Auch sie ist mit einem Schweizer verheiratet. Das Paar wohnt in Zürich. Für den C-Ausweis musste sie dem Zürcher Migrationsamt Betreibungsauszüge der Wohngemeinden der letzten drei Jahre und Bestätigungen der Sozialbehörden über allfällige Sozialhilfe vorlegen.
Wegen eines Stellenwechsels ihres Mannes hatte Lee in jener Zeit in zwei Gemeinden gewohnt. Sie musste deshalb innerhalb von drei Wochen zwei Sozialbehörden kontaktieren und bei zwei Betreibungsämtern Belege anfordern. Für Dokumente und Gebühren blätterte sie insgesamt 174 Franken hin.
Noch aufwendiger ist das Verfahren im Kanton St. Gallen: Wer einen C-Ausweis beantragt, muss auch einen Strafregisterauszug (20 Franken) vorlegen. Selbst der Schweizer Ehegatte muss Betreibungsregisterauszüge einreichen, und zwar über fünf Jahre. Gesamtkosten: oft weit über 200 Franken. Ähnlich im Kanton Aargau.
Aargauer und St. Galler Regelung nicht haltbar
Marc Spescha, Anwalt in Zürich und Spezialist für Ausländerrecht, kritisiert das Vorgehen dieser Kantone: «Für das Verlangen von Betreibungsregisterauszügen des Schweizer Ehegatten fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage und einer Rechtfertigung.» Die Niederlassung könne nur verweigert werden, wenn der Gesuchsteller selbst überschuldet sei. Das Ausländergesetz regelt die Bedingungen für das Erteilen der C-Bewilligung landesweit. Trotzdem bleibt den Kantonen Spielraum. Nicht einmal die Gebühren für die Niederlassungsbewilligung sind gleich: Graubünden verlangt 147 Franken, Basel-Stadt und Zürich kassieren 123 Franken. Dazu kommen die Kosten für Betreibungs- und eventuell Strafregisterauszüge.
Manches Amt schaut selbst ins Register
Laut Markus Haltiner vom Migrationsamt Graubünden sind Fürsorgebehörden, Polizei und Strafbehörden laut Ausländergesetzgebung verpflichtet, den Migrationsämtern unaufgefordert alles zu melden, was gegen eine Niederlassungsbewilligung sprechen würde, etwa Fürsorgeabhängigkeit oder ein Strafverfahren. «Würde dies klappen, müssten wir keine Strafregisterauszüge und Bestätigungen der Fürsorgebehörden einfordern.»
Besser fliessen die Informationen im Baselbiet: Das Migrationsamt schaut selbst im Betreibungsregister nach. «Wir haben via Internet Zugriff. Die Abfrage verursacht keine Kosten», sagt die stellvertretende Amtsleiterin Regula Oliveira. Gesuchsteller müssen nur ein Formular, sonst aber keine Dokumente einreichen. Damit fallen bloss Gebühren für Bewilligung, Ausweis und Porto an: Fr. 122.30.