Inhalt
Quittungen von gekauften Waren sollte man mindestens fünf Jahre aufbewahren, Belege von Rechnungen zehn Jahre. Nie wegwerfen sollte man Quittungen von wertvollen Anschaffungen oder grösseren Reparaturen an Haus und Eigentumswohnung sowie Pensionskassenunterlagen, medizinische Befunde, Arbeitszeugnisse, Belege über Erbschaften und Angaben zum Kontostand bei der Heirat. Auf diese Unterlagen ist man etwa bei einem Wohnungsverkauf, der Kontrolle der Rentenberechnung, einer allfälligen Scheidung, auf der Stellensuche oder bei gesundheitlichen Problemen möglicherweise angewiesen.
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Und für Ergänzungsleistungen
Für die Überprüfung des Anspruches auf Ergänzungsleistungen ist es ebenfalls sinnvoll Unterlagen über BVG-Auszahlungen, Erbschaften, Hausverkauf, Quittungen über grössere Anschaffungen/Auslagen usw nicht wegzuwerfen.