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Bisher habe ich es vermieden, mich strafbar zu machen. Doch kürzlich konnte ich nicht anders. Das kam so: Wir hatten ein Aufgebot zur Fahrzeugprüfung erhalten. Meine Frau fuhr ins Strassenverkehrsamt, um das Auto vorzuführen. Der Wagen bestand die Prüfung. Aber die Experten stellten «geringfügige Mängel» fest: eine kaputte Standlichtbirne und schmierende Scheibenwischerblätter.
Keine grosse Sache, dachte ich. Doch im Prüfbescheid stand auch noch, dass ich «die aufgeführten Beanstandungen innerhalb von zehn Tagen von einem Fachbetrieb beheben lassen» müsse. Von einem Fachbetrieb!
Ihrer Forderung verliehen die Prüfer Nachdruck, indem sie mir mit dem Strafgesetzbuch drohten. Doch immerhin liessen sie mir eine Hintertür offen. Ich könne, schrieben sie, «Einsprache erheben» und damit ein «Verwaltungsbeschwerdeverfahren» auslösen.
Das schien mir dann doch ein bisschen übertrieben. Deshalb wählte ich eine andere Hintertür. Per E-Mail fragte ich beim Strassenverkehrsamt nach. «Bedeutet das tatsächlich, dass ich die Standlichtbirne und die Scheibenwischerblätter nicht selber ersetzen darf?» Leider traf bis heute keine Antwort ein.
Deshalb schritt ich zur Straftat. Ohne einen Fachbetrieb aufzusuchen, stellte ich fest, dass die beiden Wischerblätter einwandfrei waren. Aber an einem hing ein bisschen Dreck. Mit einem Haushaltpapier wischte ich ihn weg.
Lösbar war auch das zweite Problem. Ich musste die Motorhaube öffnen, die Gummiabdeckung des Scheinwerfers entfernen, den Glühlampenhalter herausziehen und die Standlichtbirne ersetzen. Das kostete mich nur ein paar Minuten. Und meine bislang weisse Weste.
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