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saldo 04/2022
01.03.2022
Nein. Vermögenswerte, die Ihnen zum Zeitpunkt der Heirat gehörten, sind Ihr Eigengut. Die Aktien gehören Ihnen also auch nach der Scheidung – und Sie profitieren allein vom Wertzuwachs. Nur allfällige während der Ehe erhaltene Dividenden zählen zur gemeinsamen Errungenschaft und müssen bei der Scheidung geteilt werden.
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