Klare Worte, die unwidersprochen bleiben: «Eine Einheitskasse bekämpft lediglich die Symptome statt die Probleme. Für die Kostenentwicklung sind nämlich nicht die heute rund 60 Krankenversicherer verantwortlich. Die Prämien sind nichts anderes als ein Abbild der bezogenen Leistungen.»
Mit dieser Begründung empfahlen die PR-Verantwortlichen der Krankenkasse CSS im «CSS-Magazin», die Initiative für eine öffentliche Kasse abzulehnen.
Die Prämienzahler der CSS finanzieren dieses Heft – unabhängig davon, ob sie für oder gegen eine einzige Kasse in der Grundversicherung sind. Dies nicht nur bei der CSS – die Krankenkassen Assura, Swica, Helsana, Concordia, Visana und Mutuel informierten ebenso einseitig.
Zwei Stimmbürger erhoben dagegen Beschwerde, weil sie die Beeinflussung der Abstimmung mit Prämiengeldern aus dem Obligatorium für unzulässig hielten. Das Bundesgericht war anderer Meinung. Es teilt zwar die Auffassung der Beschwerdeführer, dass die Magazine einseitig informierten. Doch ist dies anscheinend zulässig: «Zwar lässt sich über die Sachlichkeit einzelner Beiträge streiten. Sie sind jedoch aufgrund ihrer Platzierung im Kundenmagazin klar den Krankenversicherern zuzuordnen und als Stellungnahmen einer von der Initiative bedrohten Organisation erkennbar», schreibt das Bundesgericht in der Begründung des Entscheids. Und es orakelt: Die beanstandeten Äusserungen seien «weder für sich allein noch zusammen genommen geeignet, das Resultat der Abstimmung wesentlich zu beeinflussen».
Für den Prämienzahler stellt sich die Frage, weshalb denn die vielen Kundenmagazine einseitig über die Initiative berichteten, wenn solche Artikel letztlich nichts bewirken.
Magazine von Swica und Visana informierten ausgewogen
Dass es auch anders geht, zeigt zum Beispiel das Swica-Magazin «Aktuell» mit einem kontradiktorischen Gespräch zwischen den beiden Patientenschützerinnen Margrit Kessler und Erika Ziltener. Im Heft der Visana konnten SP-Nationalrat Jean-François Steiert und Alt-Nationalrat Albrecht Rychen als Kassen-präsident ihre gegenteilige Sicht der Dinge darlegen.
Unzulässige Vergleiche mit dem englischen Gesundheitssystem
Vereinzelt äusserte das Bundesgericht auch Bedenken. So enthalte der Artikel «Was ist faul im Staate England» im «CSS-Magazin» über den nationalen Gesundheitsdienst NHS «einen sachfremden Vergleich zwischen der möglichen Einführung und dem staatlichen Gesundheitssystem in England». Dieser Vergleich suggeriere, dass die Initiative ein ähnliches System in der Schweiz anstrebe.
Notabene: In der Schweiz geht es bei der Abstimmung nur um die Vereinheitlichung der Prämien durch eine einzige Versicherung. Die Leistungen bleiben gleich.
Auch die Bemerkung des Assura-Generaldirektors, es sei abenteuerlich, ein «bewährtes System zugunsten einer staatlichen Organisation mit unklaren Konturen aufzugeben», ist laut Bundesgericht «zwar zugespitzt, verletzt aber per se nicht das Sachlichkeitsgebot». Selbst der Vorwurf von «Suggestivfragen» in einem Interview für Argumente gegen die öffentliche Kasse in der Swica-Zeitschrift sei zwar «nicht völlig unberechtigt», aber dem Leser werde klar, dass es sich dabei um eine Stellungnahme aus Sicht der Kasse handle. Einseitig zwar, aber für die Leser immer klar erkenntlich.