Heinz Wildhaber (Name geändert) aus Dachsen ZH zahlte 36'000 Franken, um in seinem Einfamilienhaus die Ölheizung durch eine Wärmepumpe zu ersetzen. Er beantragte beim Kanton Zürich Fördergelder. Aufgrund der zu erwartenden Einsparung beim Heizöl durfte er mit 4650 Franken rechnen.
Trotzdem lehnte das Amt für Energieförderung Wildhabers Gesuch ab. Begründung: «Gesuche müssen zwingend vor Baubeginn eingereicht werden.» Tatsächlich begann die von ihm beauftragte Baufirma im März mit dem Einbau der Wärmepumpe, reichte das Gesuch aber erst im April ein.
Wildhaber ist nicht der Einzige, dem dies passierte. Auch Patrick Schönenberger aus Hüntwangen ZH verpasste die Frist und damit den Förderbeitrag des Kantons Zürich. Er kritisiert: «Ich habe 40'000 Franken in Nachhaltigkeit investiert, aber keinerlei Unterstützung erhalten – nur weil mir ein Formfehler unterlief.»
Wer Fördergelder für den Einbau einer Wärmepumpe erhalten will, muss sein Gesuch in allen Kantonen vor Baubeginn einreichen. Und Geld von privaten Quellen gibts sogar nur, wenn das Gesuch vor der Vergabe des Auftrags für die Installationsarbeiten, Bohrarbeiten und Bestellung der neuen Wärmepumpe eingereicht wurde.
Wer Unterstützungsgelder beantragen will, sollte sich zuerst eine Übersicht über alle Fördermöglichkeiten in der Standortgemeinde verschaffen. Das geht zum Beispiel via die Energiefachstelle des Kantons oder mit Hilfe der Website Energiefranken.ch. Dort ist nach Eingabe der Postleitzahl eine Liste mit Links zu Förderangeboten ersichtlich. Alle Kantone zahlen etwas für den Ersatz von fossilen und elektrischen Heizungen. Obwalden und Uri unterstützen Luft-Wärmepumpen nur, wenn diese eine Elektroheizung ersetzen.
Zusätzlich zahlen viele Gemeinden Geld, so etwa die Städte Aarau und Zürich. In Aarau muss man sein Gesuch bis spätestens drei Monate nach der Förderzusage des Kantons einreichen.
Auch einzelne Elektrizitätswerke fördern Wärmepumpen: Energie Wasser Bern etwa unterstützt Hausbesitzer in der Stadt Bern, wenn diese eine Öl-, Gas-, oder Elektroheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen und der Anschluss an ein Wärmenetz in den nächsten fünf Jahren nicht möglich ist.
Je nach Gemeinde gibt es unterschiedliche Förderbeträge für den Ersatz von Öl-, Gas- oder Elektroheizungen. Beispiele bei einer Luft-Wärmepumpe mit einer Leistung von 10 Kilowattstunden:
- Basel: 10'500 Franken (Kanton)
- Zürich: 9200 Franken (Kanton: 4650 Franken, Stadt: 4550 Franken)
- Bern: 5750 bis 7250 Franken (Kanton: 6000 Franken, Energie Wasser Bern: maximal 1250 Franken; bei Ersatz einer Elektroheizung zahlt der Kanton nur 4500 Franken)
- Aarau: 4500 Franken (Kanton: 2200 Franken, Stadt: 2300 Franken)
- St. Gallen: 2800 Franken (Kanton)
- Altdorf UR: Bis 3000 Franken (nur Kanton; kein Anspruch bei Ersatz einer Öl- oder Gasheizung)
Fördergelder von privater Seite nur bei freiwilligem Umstieg
Zu den Leistungen der öffentlichen Hand kommen solche aus privaten Programmen etwa der Energie Zukunft Schweiz AG oder Myclimate. Diese zahlen je nach Wohnort höhere Beiträge für eine Wärmepumpe als Kantone und Gemeinden. Bedingung für die Unterstützung: Die geplante Wärmepumpe muss eine Leistung von mehr als 50 Kilowattstunden haben, oder die Liegenschaft muss Mietwohnungen enthalten.
Zudem müssen die Hausbesitzer freiwillig eine Öl- oder Gasheizung ersetzen, um Förderbeiträge zu erhalten. Wo ein Ersatz durch Gesetz oder Behörden vorgeschrieben ist, gibt es aus diesen Quellen keine Fördergelder. Die Energie Zukunft Schweiz AG zahlt Fr. 1.80 pro gespartem Liter Heizöl oder Kubikmeter Erdgas.
Die Einsparung wird berechnet aufgrund des durchschnittlichen Jahresverbrauchs der letzten drei Jahre. Für eine Luft-Wärmepumpe (10 kWh) erhält man bei einer Liegenschaft mit Mietwohnungen 3560 bis 4360 Franken. Das ist in St. Gallen fast doppelt so viel wie vom Kanton.
Tipp: Oft bieten Firmen, die Wärmepumpen installieren, Kunden an, das Fördergesuch für sie einzureichen. Das kostet oft extra, kann sich aber lohnen, wenn man mit den administrativen und technischen Details nicht vertraut ist. Es empfiehlt sich, den Auftrag schriftlich festzuhalten. So kann man später das Unternehmen haftbar machen, wenn es das Gesuch zu spät einreicht.
Neu gibts mehr Geld vom Bund
Die Schweizer Stimmbevölkerung nahm das Klimaschutzgesetz am 18. Juni mit 59 Prozent Ja-Stimmen an. Damit will der Bund unter anderem den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch klimaschonende Heizungen fördern. Laut Gesetzestext sollen dafür 200 Millionen Franken pro Jahr ausgegeben werden – vor allem für grössere Liegenschaften. Bevor Fördergelder ausbezahlt werden können, muss der Bundesrat in einer Verordnung regeln, wer Anspruch auf Unterstützung hat. Und wie hoch diese ausfallen soll.