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Ein Waadtländer Angestellter machte sich 1989 selbständig. Er verlangte von der Pensionskasse die Auszahlung seines angesparten Alterskapitals. 2016, also 27 Jahre nach der Auszahlung, machte er bei der Kasse geltend, er habe 1989 lediglich 20 600 Franken erhalten. Die Pensionskasse habe ihm fälschlicherweise weitere 83 815 Franken nicht überwiesen. Das Waadtländer Kantonsgericht und das Bundesgericht wiesen die Klage des Mannes ab. Die Forderung sei inzwischen verjährt. Wer die Auszahlung des Pensionskassengelds beantragt und nur einen Teil davon erhält, muss laut Bundesgericht spätestens innert zehn Jahren eine Klage einreichen.
Bundesgericht, Urteil 9C_520/2020 vom 6. Juli 2021
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