Seit Juni macht Eurobus den SBB im Inland-Fernverkehr mit günstigen Preisen Konkurrenz. Die Tickets für den Bus kauft man auf der Internetseite Swiss-Express.ch. Bezahlt wird mit Kreditkarte – selbstverständlich in Schweizer Franken. Die Eurobus Swiss-Express AG hat ihren Sitz in Bassersdorf ZH.
Trotzdem verlangen einige Kreditkartenbanken von den Kunden eine Bearbeitungsgebühr für Zahlungen im Ausland. Grund: Verarbeitet wird die Franken-Belastung durch die Flixmobility GmbH in München. Je nach Kartenherausgeber kostet das 1,2 bis 2,5 Prozent des Billettpreises zusätzlich.
Eurobus ist kein Einzelfall. Einen Auslandszuschlag zahlen auch Kunden, die beim Schweizer Ableger des Möbelhändlers Depot mit der Kreditkarte in Franken zahlen. Und wer beim Branchenriesen Amazon.de in Franken einkauft, muss bei vielen Kartenherausgebern trotzdem einen Fremdwährungszuschlag zahlen (saldo 9/2015).
Die Erklärung: UBS, Swisscard oder Viseca behandeln Belastungen über eine ausländische Zahlstelle wie eine Transaktion in Fremdwährung, auch wenn ein Internethändler die Zahlung in Schweizer Franken abwickelt. Von diesem Zuschlag steht in den meisten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken aber nichts. Die Gebühr wird nicht erwähnt. Oder es wird pauschal auf eine «geltende Gebührenübersicht» verwiesen. Erst dort sind zusätzlich zum Fremdwährungszuschlag auch Gebühren für Franken-Transaktionen im Ausland erwähnt.
Die Zuschläge sind «rechtlich problematisch»
Solche Gebührenübersichten im Internet oder in Filialen werden aber ohne Kenntnis des Kunden nicht Vertragsbestandteil. Die Banken müssten solche Änderungen den Kunden mitteilen. Das schreibt der Zürcher Anwalt Roman Perrig im Grundlagenwerk zur Gültigkeit von AGB. Die Kunden müssten mit der Änderung einverstanden sein. Nur dann wäre der Zuschlag rechtlich verbindlich.
Auch Frédéric Krauskopf, Professor für Privatrecht an der Universität Bern, beurteilt den Zuschlag als «rechtlich problematisch». Die AGB der Kartenherausgeber seien «teilweise unklar» formuliert. Es sei für die Kreditkartenbenutzer nicht ersichtlich, dass Ihnen bei vermeintlichen Schweizer Internetshops ein Zuschlag aufgebürdet wird.
Die Banken rechtfertigen die Zuschläge für Franken-Zahlungen mit angeblich erhöhten Verarbeitungskosten bei grenzüberschreitenden Transaktionen. Auf Anfrage von saldo will aber kein Kreditkartenherausgeber Namen von Internetshops nennen, bei denen nach einer Zahlung in Franken tatsächlich höhere Kosten anfallen.
Die UBS sagt in ihrer Stellungnahme, die Kunden sollten nachschauen, wo ein Internetshop seinen Firmensitz habe. Bei Swiss-Express.ch mit Sitz im zürcherischen Bassersdorf hilft dieser Tipp aber auch nicht weiter. Nur wer in den AGB stöbert, stösst auf den Hinweis, dass die Buchung über Flixmobility GmbH in München läuft.
Die Kreditkartenherausgeber haben – mit Ausnahme von Viseca – auf Anfrage von saldo anerkannt, dass ihre Kunden bei einem Shop mit .ch-Adresse nicht auf die Idee kommen, dass ihre Zahlung im Ausland verbucht wird. Deshalb würden sie «in gewissen Fällen keine Gebühr verlangen».
Am konkretesten äussert sich die Cembra Money Bank. Sie gibt unter anderem die Cumulus Mastercard heraus: Die Cembra Money Bank verzichtet generell auf den Zuschlag bei Käufen auf Internetseiten mit der Endung .ch und bei bekannten Schweizer Firmen mit Endung .com (etwa Swiss.com). Auch bei Netflix, Spotify oder Paypal belastet die Bank keinen Zuschlag.
Am besten fahren Kundinnen und Kunden der Postfinance: Sie verlangt bei sämtlichen Franken-Zahlungen keinen Zuschlag – unabhängig davon, ob es sich um eine Transaktion in der Schweiz oder im Ausland handelt.