Beim Bund, in vielen Kantonen und grösseren Gemeinden gilt: Wählt das Volk einen Politiker nicht für eine weitere Amtszeit oder tritt dieser freiwillig zurück, muss er sich um seine finanzielle Sicherheit keine Sorgen machen. Eine saldo-Umfrage zeigt: 19 der 26 Kantone gewähren hohen Amtsträgern wie Regierungsräten ein Ruhegehalt.
Die Höhe des Ruhegehalts bemisst sich meist nach Amtsjahren, Alter und bisherigem Lohn. Das Geld erhalten die Magistraten teilweise bis zur Pensionierung – oder bis ans Lebensende. Zu Kürzungen kommt es höchstens, wenn ein neues Einkommen und das Ruhegeld zusammen höher sind als der frühere Lohn.
Was das den Steuerzahler kostet, halten die meisten Kantone geheim. Begründung: Datenschutz. Aus der Höhe der Zahlungen könne man sonst Rückschlüsse auf einzelne Personen ziehen.
Transparent ist der Kanton Basel-Stadt: Hanspeter Gass trat 2013 nach weniger als sieben Jahren Amtszeit im Alter von 57 Jahren freiwillig aus der Exekutive aus. Seither hat er Anspruch auf 54 Prozent des Regierungsratslohns. Das sind im Monat etwa 13 200 Franken. Bis zu seiner Pensionierung im August 2018 zahlen ihm die Steuerzahler so geschätzt rund 1 Million Franken.
«Es ist schwierig, in den früheren Beruf zurückzukehren»
Neben Gass beziehen in Basel sechs weitere ehemalige Regierungsräte, Gerichtspräsidenten sowie ein Ombudsman ein Ruhegehalt. Die Begründung von Regierungssprecher Marco Greiner: «Nach acht oder zwölf Jahren kann es für eine Magistratsperson schwierig sein, in den früheren Beruf zurückzukehren.»
Die Basler Grünliberalen sind mit den Sonderregeln nicht einverstanden. Um die Ruhegehälter «auf eine vernünftige Basis» zu beschränken, lancierten sie eine kantonale Volksinitiative.
Der Kanton Wallis hat auf dieses Jahr Ruhestandsgehälter abgeschafft. Für 63 Regierungsmitglieder, Richter, Staatsanwälte und Staatskanzler sowie deren Hinterbliebene gilt noch das alte Recht. Ihr Anspruch auf Ruhegeld bleibt lebenslang bestehen. 4 der 63 Begünstigten haben das Rentenalter zurzeit noch nicht erreicht. Sie erhalten jeden Monat gut 9000 Franken.
Auch viele Gemeinden vergolden hohen Amtsträgern den Abgang. Beispiel Winterthur: Die sieben Mitglieder der Stadtregierung dürfen sich ab dem 56. Lebensjahr zur Ruhe setzen. Bei Abwahl oder einem Rücktritt aus persönlichen Gründen haben sie bis zur Pension Anspruch auf eine Rente. Ein früherer Stadtrat erhält zurzeit 13 000 Franken pro Monat.
Beim Bund gibts Ruhegehälter bis zum Lebensende
Beim Bund gilt: Bundesräte, Bundeskanzler und Bundesrichter haben Anspruch auf ein Ruhegehalt – bis zum Lebensende. Auch hier wird die Rente nur gekürzt, wenn ein neues Einkommen plus das Ruhegehalt den früheren Magistratslohn übersteigen.
Im letzten Jahr bezogen laut Bundeskanzlei 15 Alt-Bundesräte, drei Alt-Bundeskanzler sowie vier Witwen Ruhegeld von zusammen 4,4 Millionen Franken.
Ein Bundesrat verdient im Jahr 444 718 Franken. Nach vier Amtsjahren kann er von seinem Posten zurücktreten, aus gesundheitlichen Gründen auch früher. Er erhält dann lebenslang die Hälfte seines bisherigen Jahreslohns, sprich 18 530 Franken pro Monat.
Beispiel Ruth Metzler: 2003 verfehlte die damals 39-jährige CVP-Bundesrätin die Wiederwahl. Beim damaligen Bundesratslohn von jährlich 404 791 Franken hat sie Anspruch auf monatlich 16 866 Franken. Hätte Metzler ihr Ruhegehalt seither vollumfänglich bezogen, hätten ihr die Steuerzahler bis heute 2,3 Millionen Franken überwiesen. Wie viel Geld sie tatsächlich bezogen hat, sagt Metzler nicht. Auch die Bundeskanzlei schweigt.
Neben dem Wallis haben auch die Kantone Appenzell-Ausserrhoden, Glarus, Obwalden, Uri, Zug und Zürich die Ruhegehälter in der Zwischenzeit abgeschafft. Das heisst aber nicht, dass Magistraten nach ihrem Abgang ohne Geld auf die Strasse gestellt werden. Die Kantone zahlen ihnen stattdessen Abgangsentschädigungen von bis zu 20 Monatslöhnen.
Dieser Trend hält auch in Bundesbern Einzug. In der Frühlingssession sprach sich der Ständerat dafür aus, abgewählten Bundesrichtern künftig kein Ruhegeld, sondern neu eine Abgangsentschädigung von bis zu 12 Monatslöhnen zu zahlen. Die Vorlage geht nun in den Nationalrat. Aktuell erhalten laut Angaben des Bundesgerichts 54 Alt-Bundesrichter ein Ruhegehalt in der Höhe von total 9,4 Millionen Franken pro Jahr.
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