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18.04.2023
Eine IV-Rentnerin aus dem Kanton Zürich erhielt Ergänzungsleistungen. Nach dem Tod ihres Vaters verzichtete sie bei der Erbschaft auf ihren Pflichtteil. Grund: Beim Tod der Partnerin ihres Vaters würde sie später mehr erben. Das Amt für Zusatzleistungen strich der Frau wegen des Erbverzichts die Ergänzungsleistungen. Die Frau wehrte sich ohne Erfolg bis vor Bundesgericht. Die Richter machten klar: Wer freiwillig auf Vermögen verzichte, habe weniger Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
Bundesgericht, Urteil 9C_240/2022 vom 14. Oktober 2022
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