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Besenrein heisst: Sie müssen die Böden wischen sowie Küche und Bad grob reinigen. Mehr kann der Vermieter nicht verlangen, wenn eine Totalsanierung der Wohnung bevorsteht. Wird nur ein Teil der Wohnung renoviert, müssen nur die von der Sanierung nicht betroffenen Räume gründlich gereinigt werden.
Gut zu wissen: Im Mietvertrag kann stehen, dass der Mieter die Wohnung beim Auszug nur besenrein putzen und im Gegenzug eine Reinigungspauschale pro Quadratmeter zahlen muss. Derartige Klauseln sind vor allem in der Nordwestschweiz häufig. In diesem Fall bedeutet der Begriff «besenrein», dass Küche und Bad gründlich gereinigt, die Teppiche gesaugt und die Böden nass aufgenommen werden müssen.
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