Inhalt
08.03.2023
Das Bundesamt für Veterinärwesen hat die Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe bis mindestens 15. März verlängert. So will es verhindern, dass Wildvögel das Virus auf Haus- und Nutztiere übertragen. Anfang Februar starben fünf Schwarzschwäne in einer Hobbyhaltung in Trüllikon ZH an der Vogelgrippe. Geflügelhalter dürfen ihre Tiere nur nach draussen lassen, wenn sie vor Wildvögeln geschützt sind. Freilandhühner haben deshalb weiterhin nur Zugang zu gedeckten Wintergärten. Für Eier aus Bodenhaltung schreiben Schweizer Eierproduzenten denselben Standard vor. Freilandeier bieten zurzeit also keinen Mehrwert gegenüber den günstigeren Schweizer Eiern aus Bodenhaltung (saldo 1/2023): Die Läden dürfen die Eier ohne Hinweis weiterhin als Freilandeier verkaufen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden