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19.04.2023
Ein Luzerner parkierte seinen Smart regelmässig so auf seinem Parkplatz, dass der Nachbarparkplatz versperrt war. Das Bezirksgericht Luzern verurteilte den Autofahrer wegen mehrfacher Nötigung zu einer bedingten Strafe von 9000 Franken. Das Kantonsgericht Luzern reduzierte die Strafe auf 7200 Franken. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid.
Bundesgericht, Urteil 6B_941/2022 vom 23. November 2022
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