Ja. Ein Versicherungsvertrag ohne Verlängerungsklausel erlischt zwar grundsätzlich ohne Kündigung am aufgeführten Ablaufdatum. Er verlängert sich aber stillschweigend, wenn die Parteien das Vertragsverhältnis einfach fortsetzen. Das ist der Fall, wenn die Versicherungsgesellschaft Ihnen eine Prämienrechnung für eine weitere Versicherungsperiode schickt – und Sie die Rechnung bezahlen.