Kurt Nothegger, saldo-Leser aus Oberuzwil SG, kaufte 2006 einen Kühlschrank von Bauknecht für rund 4200 Franken. Das Gerät funktionierte perfekt. Diesen Januar ging der Temperaturfühler kaputt. Die Nachfrage beim Hersteller Bauknecht ergab: Der Fühler lässt sich nur schwer austauschen. Ohne neuen Sensor ist der Kühlschrank aber schrottreif. Das Ersetzen des kleinen Teils kostet laut Bauknecht 560 Franken.

Bauknecht weist  den Vorwurf zurück, einen vorsätzlichen Verschleiss eingebaut zu haben. Art und Weise des Fühlereinbaus seien «marktüblich».

Darin liegt das Problem. Immer mehr Geräte sind so konstruiert, dass sich Bestandteile kaum ersetzen lassen. So baute Apple in seinen iPod 2001 einen Akku fest ein, der schnell schlapp machte. Oder Epson-Drucker meldeten nach wenigen Tausend Druckseiten, einige Teile seien defekt. Doch die Geräte waren intakt (saldo 5/12).

Der geplante Verschleiss ist für die Hersteller ein lukratives Geschäft: Die Kunden kaufen nach wenigen Jahren ein Nachfolgegerät.

Jetzt regt sich Widerstand. In Frankreich etwa diskutierte das Parlament im März eine Gesetzesvorlage der Grünen: Wer Geräte herstellt, die man nicht reparieren kann, muss mit bis zu zwei Jahren Gefängnis rechnen. Und die gesetzliche Garantiedauer soll neu 5 Jahre betragen. In der Schweiz liegt sie bei 2 Jahren.

Auch in Deutschland wird der Ruf nach Gesetzesmassnahmen lauter. «Heute muss der Konsument beweisen, dass er an einem Defekt unschuldig ist», kritisiert der Berliner Ökonom Stefan Schridde. Auf seiner Internetseite www.murks-nein-danke.de können Betroffene fehleranfällige Geräte melden.

Bereits heute dürfen in Deutschland die Hersteller keine neuen Geräte auf den Markt bringen, deren Akku man nicht selber auswechseln kann. Davon ist die Schweiz weit entfernt. Hier erarbeitet der Bundesrat erst einen Bericht zur «Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten».