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Ein Geschiedener beschwerte sich vor Bundesgericht, seine Alimente an die Ex-Frau seien zu hoch. Die untere Instanz habe die Vermögenssteuer bei der Zusammenstellung seines Lebensbedarfs nicht berücksichtigt. Das Bundesgericht gab dem Mann recht: Die Steuerlast der Eltern muss bei den Alimenten berücksichtigt werden, wenn ihnen mehr als das betreibungsrechtliche Existenzminimum bleibt. Das gilt für die Einkommens- und für die Vermögenssteuer sowie für weitere Steuerschulden.
Bundesgericht, Urteil 5A_214/2024 vom 20.12.2024.
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