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Ein Paar aus Montreux VD mietete eine Wohnung für 4100 Franken pro Monat. Drei Jahre später forderten sie vor dem Mietgericht in Lausanne, der Mietzins sei auf 1930 Franken zu reduzieren. Das Gericht hiess die Klage gut und verpflichtete den Vermieter, den zu viel bezahlten Mietzins zurückzuzahlen. Begründung: Der Vermieter habe das im Kanton obligatorische Formular für den Anfangsmietzins nicht verwendet. Daher konnten die Mieter diesen rückwirkend anfechten. Das Kantonsgericht Waadt und das Bundesgericht bestätigten den Entscheid.
Bundesgericht, Urteil 4A_302/2021 vom 28. Januar 2022
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