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14.04.2020
In mehreren Kantonen müssen Vermieter beim Abschluss eines neuen Vertrags dem neuen Mieter den früheren Mietzins auf einem amtlichen Formular mitteilen. Ein Vermieter aus Zürich missachtete die Pflicht. Für ein 12-Quadratmeter-Studio ohne Küche verlangte er vom Mieter 1350 Franken pro Monat. Nach gut zweieinhalb Jahren kündigte er dem Mieter. Dieser erfuhr, dass er zu viel Miete bezahlt hatte – und forderte die zu viel bezahlte Miete zurück. Das Mietgericht Zürich kam zum Schluss, dass ein Mietpreis von 580 Franken pro Monat zulässig sei. Der Vermieter muss 25 795 Franken Miete zurückerstatten.
Mietgericht Zürich, Urteil MA180012 vom 11. Juli 2019
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