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Nein. Nach Ablauf der festen Mindestdauer verlängern sich Versicherungsverträge jeweils nur um ein Jahr, wenn keine der Parteien kündigt. Sie können also jeweils auf Ende einer einjährigen Vertragsdauer kündigen.
Wichtig: Eine langjährige Vertragsdauer schützt weder vor Prämienerhöhungen auf das Ende eines Versicherungsjahrs noch vor Änderungen der Versicherungsbedingungen.
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