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Ja. Ein Mietvertrag mit einer festen Vertragsdauer endet zwar mit Ablauf der vereinbarten Dauer, ohne dass eine der beiden Parteien kündigt. Ausnahme: Der Mieter benützt nach dem ursprünglich vereinbarten Mietende das Mietobjekt weiter und zahlt auch den Mietzins. In einem solchen Fall wird von einer stillschweigenden Einigung auf die Fortsetzung des Mietverhältnisses ausgegangen. Aus dem befristeten Vertrag wird dann ein unbefristeter. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen auf das Ende einer einmonatigen Mietdauer gekündigt werden.
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