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Ein Paar aus dem Baselbiet beauftragte eine Firma, den Garten neu zu gestalten und ein Schwimmbad zu bauen. Vereinbart wurde ein Preis von 75'170 Franken, wobei Abweichungen bis zu 10 Prozent möglich seien. Die Schlussrechnung betrug 75'689 Franken. Das Paar zahlte nur knapp 58'000 Franken, weil einzelne Leistungen mehr als 10 Prozent teurer ausgefallen seien als offeriert. Die Baufirma klagte die restlichen 17'906 Franken ein. Das Bezirksgericht in Arlesheim BL und das Kantonsgericht hiessen die Klage gut. Die Abweichungen in gewissen Punkten seien irrelevant. Die Rechnung liege 0,7 Prozent über der Offerte und halte das vereinbarte Kostendach ein.
Kantonsgericht Baselland, Urteil 400 22 217 vom 7. März 2023
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