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Ja. Vereinsbeschlüsse können anfechtbar oder nichtig sein. Der Unterschied liegt in der Intensität des Mangels. Leichte Mängel müssen innert eines Monats angefochten werden. Schwere Mängel sind dagegen nichtig. In Ihrem Fall wurde die Versammlung bewusst an einem Ort abgehalten, an dem nicht alle Mitglieder teilnehmen konnten. Das vorsätzliche Ausschliessen von Vereinsmitgliedern widerspricht der Grundstruktur eines Vereins. Daher sind die Beschlüsse nichtig. Sie können die Nichtigkeit jederzeit vom Gericht feststellen lassen, wenn der Verein die Versammlung nicht wiederholen sollte.
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