Inhalt
06.02.2023
Ein Wirt aus Freiburg warf einer Kellnerin vor, sie habe Trinkgelder im Betrag von 1800 Franken gestohlen sowie zwei Colas und einen Wein absichtlich nicht getippt. Er kündigte der Angestellten fristlos. Die Frau wehrte sich vor Arbeitsgericht gegen die Entlassung. Mit Erfolg: Das Gericht sprach ihr 28 218 Franken Lohn und Entschädigung zu. Das Kantonsgericht Freiburg bestätigte das Urteil: Der Verdacht, eine Straftat begangen zu haben, reiche nicht aus für eine fristlose Entlassung.
Kantonsgericht Freiburg, Urteil 102 2022 124 vom 10. November 2022
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden