Inhalt
An schönen Tagen schwinge ich mich gern aufs Velo und lege die Strecke zum Bahnhof Winterthur per Muskelkraft zurück. Von dort gehts dann per S-Bahn zur Arbeit. Deshalb habe ich in der Steuererklärung bei den Kosten des Arbeitswegs das ÖV-Abo und das Velo abgezogen.
Damit ist nun Schluss. Die Steuerbehörde strich mir den pauschalen Veloabzug von 700 Franken. Das sei nur bei täglicher Benutzung und entsprechenden Belegen zulässig. Auf meine Nachfrage, ob ich künftig jeden Tag mit dem Handy ein Selfie machen müsse, ging die Behörde nicht ein. Sie teilte mir nur mit: ÖV- und Veloabzug seien nicht kumulierbar.
Absurd: Der Kanton gibt Jahr für Jahr Millionen für die Gesundheitsprävention aus. Wer aber das Velo benutzt, den bestraft der Steuervogt.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden