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Kürzlich wollte ich in Basel ins Theater, war aber trotz Endspurt vom Bahnhof fünf Minuten zu spät. Der Angestellte an der Kasse war gnadenlos und wollte mich nicht hereinlassen. Auch wenn ich bis zur Pause draussen warte? Seine Antwort war ein rigoroses «Nein!».
Ich verstand die Welt nicht mehr und erkundigte mich am nächsten Tag beim Berner Professor Frederic Krauskopf über die Rechtslage. Seine Antwort: «Ein Veranstalter hat das Recht und die Pflicht, die anderen Theaterbesucher vor Störungen zu bewahren.» Immerhin: Der Veranstalter müsse Verspätete jedoch bei der nächsten zumutbaren Gelegenheit – also beispielsweise in der Pause – ins Theater lassen.
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