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Elektroautos fahren fast geräuschlos. Aber nicht mehr lange. Das Bundesamt für Strassen verlangt, dass ab Juli 2019 alle neu in Betrieb genommenen E-Autos künstliche Geräusche erzeugen müssen. Grund: E-Mobile seien für Sehbehinderte zu leise und damit gefährlich. Vorgeschrieben ist der amtliche Kunstlärm bis zu 20 km/h. Bei höheren Tempi sei das Geräusch der Reifen laut genug. Der künstliche Lärm soll von einem Klanggenerator erzeugt und von Aussenlautsprechern abgespielt werden. Erlaubt sind 75 Dezibel. Das entspricht laut Bundesamt einem Mofageräusch in 7,5 m Distanz.
Im Wohnquartier erwartet mich also künftig Mofalärm. Warum gilt die neue Vorschrift nicht auch für Velos, die dort mindestens gleich schnell fahren wie E-Autos?
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