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Ein Angestellter arbeitete als Küchenhilfe in einem Waadtländer Kebabladen. Laut Vertrag verdiente er im Monat 1800 Franken bei 20 Arbeitsstunden in der Woche. Er machte aber viele Überstunden, hatte am Sonntag nicht frei und erhielt über vier Jahre insgesamt nur fünf Wochen Ferien. Schliesslich kündigte er und forderte den Lohn für die Überstunden und die nicht gewährte Freizeit.
Der Arbeitgeber wehrte sich. Der Angestellte habe die Lohnabrechnungen stets quittiert und somit akzeptiert. Doch das Waadtländer Arbeitsgericht sprach dem Mann 125 000 Franken Lohnnachzahlung zu. Alle Instanzen bis zum Bundesgericht bestätigten den Entscheid.
Bundesgericht, Urteil 4A_243/2024 vom 10.9.2024
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