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Für ungenügend frankierte Briefe oder Pakete verlangt die Post Geld – häufig beim Empfänger der Sendung. Die Post beruft sich dabei auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dort heisst es: «Hat der Absender für die Beförderung einer Sendung zu wenig bezahlt, ist die Post berechtigt, bei ihm die Differenz zum geschuldeten Betrag sowie einen Bearbeitungszuschlag einzufordern. Ist der Absender nicht bekannt, wird der fehlende Betrag beim Empfänger erfragt.»
Das Wort «erfragen» ist richtig gewählt. Denn durchsetzen kann die Post die Forderung beim Empfänger nicht. Stephan Heiniger, Leiter der saldo-Rechtsberatung, sagt: «Der Transportvertrag besteht zwischen Post und Absender, nicht zwischen Post und Empfänger. Die AGB sind nur zwischen Post und Absender gültig.» Sprich: Der Empfänger muss nicht bezahlen, auch wenn die Post ihn dazu auffordert.
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