Ein 30-jähriger Französischlehrer unterrichtete in Genf in der Oberstufe. Er spielte mit Schülern Onlinespiele und tauschte mit ihnen persönliche Kurznachrichten aus. Einem Schüler schrieb ­er zum Beispiel «Deine ­Mutter, die Hure» oder, er habe seit einem Jahr nicht mehr Champagner mit Koks ­konsumiert.

Die Mutter eines Schülers bemerkte die Nachrichten und beschwerte sich beim Schulleiter. Dieser stellte den Lehrer frei und entliess ihn. Das Obergericht Genf beurteilte die ­Entlassung als zulässig. Der Mann habe die angemessene Distanz zu Schülern nicht eingehalten. Das Bundesgericht ­bestätigte den Entscheid.

Bundesgericht, Urteil 8C_322/2023 vom 21.12.2023