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07.02.2024
Ein 30-jähriger Französischlehrer unterrichtete in Genf in der Oberstufe. Er spielte mit Schülern Onlinespiele und tauschte mit ihnen persönliche Kurznachrichten aus. Einem Schüler schrieb er zum Beispiel «Deine Mutter, die Hure» oder, er habe seit einem Jahr nicht mehr Champagner mit Koks konsumiert.
Die Mutter eines Schülers bemerkte die Nachrichten und beschwerte sich beim Schulleiter. Dieser stellte den Lehrer frei und entliess ihn. Das Obergericht Genf beurteilte die Entlassung als zulässig. Der Mann habe die angemessene Distanz zu Schülern nicht eingehalten. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid.
Bundesgericht, Urteil 8C_322/2023 vom 21.12.2023
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