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Ein 44-jähriger Anwalt aus dem Kanton Freiburg war über seine Kanzlei bei der Vaudoise gegen Unfälle versichert. Er fuhr mit dem Velo durch ein Fahrverbot und stiess frontal mit einem Auto zusammen. Der Verunfallte zog sich ein Schädelhirntrauma zu. Die Unfallversicherung bezahlte die Arzt- und Spitalkosten, kürzte aber die Taggelder wegen grobem Selbstverschulden um zehn Prozent. Dagegen wehrte sich der Anwalt ohne Erfolg bis vor Bundesgericht. Es kam zum Schluss, der Velofahrer habe den Unfall mitverschuldet, deshalb sei die Kürzung zulässig.
Bundesgericht, Urteil 8C_9/2023 vom 10. Mai 2023
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