Nach fünf langen Jahren des Prozessierens erhielt Mireille Stähli (Name geändert) recht. Mit Entscheid vom 4. August 2016 ver­urteilte das Bundesgericht den ­Zürcher Vermögensverwalter T. ­wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten und einer Schaden­ersatzzahlung von gut 286 000 Franken plus 5 Prozent Zins ab April 2011. Damit hat sich bis heute eine Schadenersatzsumme von mehr als 370&t...