Eine Frau aus dem Kanton Aargau liess eine Darmspiegelung machen. Die ­Ärztin fand einen Polypen, den sie entfernte. Zwei Tage später litt die Patientin an starken Schmerzen. Der Dickdarm war gerissen. Es folgten Operationen und Spitalaufenthalte. Die Betroffene forderte von der Ärztin 1,2 Millionen Franken Schadenersatz und Schmerzensgeld. Sie habe der Entfernung nicht zugestimmt. Alle ­Instanzen bis zum Bundesgericht wiesen die Klage ab. Die Gerichte waren der ­Ansicht, die ­Patientin hätte der Entfernung des ­Polypen zugestimmt, da das Risiko klein sei. Zudem sei der Darm erst zwei Tage später gerissen.

Bundesgericht, Urteil 4A_415/2023 vom 11. Oktober 2023