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Eine Thailänderin starb im Jahr 2003 kurz nach der Geburt ihres Kindes. Sie litt an einer Krankheit, die durch HIV ausgebrochen war. Der Vater und das Kind forderten von der zuständigen Ärztin 1,59 Millionen Franken Schadenersatz. Begründung: Die Frau wäre nicht gestorben, wenn die Ärztin während der Schwangerschaft einen HIV-Test durchgeführt hätte.
Das Kreisgericht St. Gallen sprach den Angehörigen 1,04 Millionen Franken Schadenersatz zu. Das Kantonsgericht wies die Klage ab. Damals habe man Schwangeren noch nicht standardmässig HIV-Tests empfohlen.
Kantonsgericht St. Gallen, Urteil BO.2021.31 vom 22. Januar 2024
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