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Eine St. Galler Musikerin war in der Kirche am Proben, als es bei der Mikrofonanlage mehrmals Rückkopplungsgeräusche gab. Das äusserte sich in hohen Pfeiftönen. Danach litt die Musikerin in beiden Ohren an Tinnitus. Sie war über den Arbeitgeber bei der Mobiliar gegen Unfälle versichert. Die Frau forderte ein spezielles Hörgerät gegen Tinnitustöne.
Die Mobiliar weigerte sich, die Kosten zu übernehmen. Die Frau habe trotz Pfeiftönen zwei Minuten weiterspielen und singen können. Daher liege kein ungewöhnliches und plötzliches Unfallereignis vor. Das Versicherungsgericht St. Gallen bestätigte den Entscheid.
Versicherungsgericht St. Gallen, Urteil UV 2021/76 vom 25. Januar 2024
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