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Eine Frau aus dem Kanton Thurgau wurde mehrmals vom Veterinäramt kontrolliert. Das Amt kritisierte, dass sie Tiere verwahrlosen liess. Die Frau hielt sich nicht an die Auflagen. Daraufhin beschlagnahmte das Amt 18 Katzen, 2 Hunde, 4 Kaninchen, 7 Hühner und 4 Rennmäuse. Die Frau wurde zudem mit einem Tierhalteverbot belegt. Dagegen wehrte sie sich ohne Erfolg bis vor Bundesgericht. Begründung: Das Verbot sei verhältnismässig, um die Tiere zu schützen.
Bundesgericht, Urteil 2C_576/2021 vom 8. September 2022
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