Swisscom Directories AG gibt die gedruckten Telefonbücher der Schweiz heraus und betreibt die Website Local.ch – das offizielle elektronische Telefonbuch der Schweiz. Das Unternehmen gehört zu 69 Prozent der Swisscom und zu 31 Prozent der Tamedia AG, die unter anderem den «Tages-Anzeiger» herausgibt.
Seit kurzem sind auf Local.ch nicht mehr nur Namen, Adressen und Telefonnummern erfasst. Neben jedem Geschäftseintrag stehen neu fünf Sterne – ohne dass alle Kunden informiert wurden. Mit den Sternen lassen sich das «Preis-/Leistungsverhältnis», der «Kundenservice» sowie die «Qualität» des Betroffenen bewerten. Zudem gibt es ein Kommentarfeld. Jeder kann dort angeben, ob er das Geschäft oder den Dienstleister einem Freund empfehlen würde oder nicht.
Generalvollmacht für Kundendaten im Kleingedruckten
Lob und Tadel verteilen kann jeder – egal, ob er die bewertete Person oder das Geschäft kennt. Und: Man kann sich sogar selber bewerten. Der Sprecher von Swisscom Directories, Christos Bräunle, stellt dies nicht in Abrede. Er sagt dazu, auffällige Bewertungen würden überprüft.
Mit den gesammelten Daten will Swisscom Directories Geld machen. Das Unternehmen stellt sich dafür im Kleingedruckten einen Blankocheck aus. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Telefonbucheintrag vom März 2017 heisst es in winzig kleiner Schrift: Swisscom Directories «hat das ausschliessliche, gebührenfreie, permanente, übertragbare, unwiderrufliche, uneingeschränkte Recht zur Vervielfältigung, Änderung, Anpassung, Übersetzung, Verteilung, Veröffentlichung und Vorführung der Bewertungen (Empfehlungen, Sternvergabe und Kommentare)». Zudem nimmt sich das Unternehmen das Recht, «die Bewertungen auf allen bekannten Medien und zu jedem Zweck zu verwenden».
Neben dieser Generalvollmacht zum Umgang mit Kundendaten heisst es im Kleingedruckten gut versteckt mitten in einem Abschnitt: «Der Kunde stimmt mit Abschluss des vorliegenden Vertrags der Teilnahme am Bewertungssystem zu.» Das heisst: Jeder, der im Telefonbuch seine Geschäftstelefonnummer veröffentlicht, akzeptiert zwangsweise die Benotung und Kommentierung durch Unbekannte.
Dieses Vorgehen von Swisscom Directories ist rechtlich unzulässig. Laut dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten setzt die Sammlung und Verwertung solcher Daten voraus, dass die Betroffenen damit ausdrücklich einverstanden sind. Doch deren Einverständnis hat Swisscom Directories nie eingeholt.
Rainer Schweizer, Professor für Datenschutzrecht der Universität St. Gallen, bestätigt: «Die Einführung eines solchen Bewertungssystems ohne Benachrichtigung und Einverständnis der Kunden ist widerrechtlich und verletzt die Persönlichkeitsrechte.» Laut einem Urteil der Eidgenössischen Datenschutzkommission von 2005 darf man erst vom Einverständnis ausgehen, wenn der Betroffene akzeptiert hat, dass er bewertet wird. Laut Mediensprecher Bräunle wurde das Bewertungssystem im letzten August eingeführt und erstmals im Kleingedruckten vom März 2017 erwähnt. Unklar ist, welche Kunden die neuen Bestimmungen bereits erhalten haben. Doch die Bewertungen sind bereits gesamtschweizerisch aufgeschaltet.
Swisscom Directories behauptet, gemäss ihren AGB habe sie jederzeit das Recht, Vertragsbestimmungen zu ändern. Auch das ist rechtlich unhaltbar. Thomas Probst, Professor für Privatrecht an der Universität Freiburg, sagt: «Solche allgemein formulierten einseitigen Vertragsanpassungsklauseln sind für Kunden von vornherein unverbindlich.» Die Klausel müsste konkret angeben, wann und inwieweit eine spätere Vertragsanpassung erfolgen wird.
Laut Swisscom Directories kann jeder Kunde, der nicht bewertet werden will, dies per E-Mail mitteilen. Nur: Es wäre nicht Sache des Kunden, Swisscom aufzufordern, rechtswidrige Daten zu löschen. Sondern Sache von Swisscom Directories, das Einverständnis zur Publikation persönlicher Daten einzuholen.
So können Sie sich wehren
Schreiben Sie ein Mail an customercare@localsearch.ch oder einen eingeschriebenen Brief an Swisscom Directories, Förrlibuckstrasse 62 in 8021 Zürich. Das sollten Sie im Brief schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich akzeptiere die neuen Bestimmungen zum Telefonbucheintrag nicht. Ich verlange die umgehende Löschung allfälliger Bewertungen und Kommentare zu meiner Person. Ich verbiete Ihnen das Sammeln von Daten zu meiner Person, soweit sie über den Telefonbucheintrag hinausgehen. Bitte bestätigen Sie mir die Löschung.
Freundliche Grüsse