Swisscom-Klausel zu Preiserhöhungen ist ungültig
Das neue Kleingedruckte des Telekomkonzerns Swisscom enthält einen Freipass für Tariferhöhungen, ohne dass die Kunden den Vertrag kündigen können. Solche Klauseln sind rechtlich unhaltbar.
Inhalt
saldo 07/2023
18.04.2023
Letzte Aktualisierung:
19.04.2023
Beatrice Walder
Swisscom will künftig die Preise infolge der Teuerung erhöhen können, ohne dass die Kunden eine Möglichkeit haben, sich zu wehren. Das teilte der Telekomkonzern seinen Abonnenten Ende März per E-Mail mit. Einleitend heisst es irreführend: «Im Hinblick auf das neue Datenschutzgesetz, das am 1. September 2023 in Kraft tritt, passen wir unsere Datenschutzbestimmungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Privatkunden an.»
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Swisscom will künftig die Preise infolge der Teuerung erhöhen können, ohne dass die Kunden eine Möglichkeit haben, sich zu wehren. Das teilte der Telekomkonzern seinen Abonnenten Ende März per E-Mail mit. Einleitend heisst es irreführend: «Im Hinblick auf das neue Datenschutzgesetz, das am 1. September 2023 in Kraft tritt, passen wir unsere Datenschutzbestimmungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Privatkunden an.»
Die wichtigste Änderung hat aber mit dem Datenschutz nichts zu tun. Wer die neuen, im Kleinstdruck verfassten und kaum lesbaren AGBs durchsieht, findet unter Ziffer 13 den Satz: «Swisscom ist berechtigt, die Preise an die Teuerung anzupassen, ohne dass dabei dem Kunden ein vorzeitiges Kündigungsrecht zusteht.»
Für den AGB-Experten Milivoje Mitrovic, Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen, steht fest: Diese Klausel verstösst gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und ist somit rechtlich unzulässig. Denn sie benachteilige die Kunden übermässig. Behalte sich eine Firma ein einseitiges Preisänderungsrecht in den AGBs vor, müssten Kunden kündigen können, wenn sie mit dem neuen Preis nicht einverstanden sind. Auch fehle in der neuen Bestimmung eine Pflicht zur Preissenkung, wenn die Teuerung rückläufig sei.
Für die Privatkunden der Swisscom bedeutet dies laut dem AGB-Experten: Die gesetzeswidrige Preiserhöhungsklausel ist unwirksam. Falls Swisscom künftig die Preise erhöhen will, können die Kunden auf dem bisherigen Preis beharren.
Swisscom-Sprecher Sepp Huber sagt, die entsprechende Klausel in den AGBs sei branchenüblich. Die meisten Kunden hätten eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Und Swisscom würde allfällige Preisanpassungen vorher ankündigen. Aktuell sei keine Preiserhöhung geplant.