Alfred Haab aus Zürich kaufte bei Sunrise eine Prepaidkarte. Bei Prepaid bezahlen Kunden zum Voraus eine bestimmte Summe, monatliche Abogebühren entfallen. Haab wollte seine Frau jeweils über das Handy erreichen können, wenn sie allein unterwegs war. Mitte Februar stellt er fest: Der Anschluss seiner Frau funktionierte nicht mehr. Im Sunrise-Shop teilte ihm ein Mitarbeiter mit, dass die Nummer gesperrt worden sei. Das restliche Guthaben von rund 20 Franken sei verfallen.
Anderen saldo-Lesern geht es gleich. Die Swisscom sperrte etwa Marco Erni, einem technischen Kaufmann aus Winterthur, die Prepaidnummer und behielt das Guthaben. Erni beteuert, dass er jedes Jahr mindestens einmal mit dem Gerät telefoniert habe. Die Swisscom sagt, der Sperrvorgang sei automatisiert und nicht mehr nachvollziehbar. Ernis Restguthaben sei gering gewesen.
In der Schweiz benutzen laut Bundesamt für Kommunikation mehr als zwei Millionen Menschen Prepaidnummern. Alle Telecomunternehmen sperren die Nummern, wenn ein Handy lange nicht benutzt wird. Salt macht das bereits nach etwas über 14 Monaten, Sunrise nach 17 Monaten, Swisscom nach 18 Monaten. Die Telecomfirmen zählen nur Aktivitäten als Handynutzung, bei denen sie Geld verdienen. Dazu gehören etwa das Aufladen des Prepaidguthabens oder ausgehende Anrufe und SMS. Wenn jemand nur SMS empfängt oder angerufen wird, zählt das als inaktiv.
Eine Fernmeldeverordnung sieht vor, dass Prepaidkonten nach 24 Monaten ohne Verbindungsaufbau gesperrt werden. Das soll verhindern, dass zu viele ungenutzte Handynummern blockiert bleiben. Die Frist ist also klar länger als die Praxis bei Salt, Sunrise und Swisscom. Und in der Verordnung steht klar: Die Nummern dürfen nur gesperrt werden, wenn innert 24 Monaten «keine Verbindung von oder zu einer solchen Nummer hergestellt wird.» Somit dürfen ankommende Anrufe nicht als Inaktivität behandelt werden.
Rechtswidrige Beschlagnahmung des Restguthabens
Dass die Unternehmen das Restguthaben behalten, ist unzulässig. Rechtsprofessor Thomas Probst von der Universität Freiburg sagt: «Der Verfall des Restguthabens ist rechtswidrig.» Er spricht von Beschlagnahmung und illustriert das mit einem Vergleich: Eine Bank dürfe auch nicht das Guthaben eines Kunden einziehen, wenn er zwei Jahre nichts abhebe. Das Bundesamt für Kommunikation sagt saldo, es werde das Thema für eine kommende Gesetzesrevision vorschlagen.
Sunrise-Kunden erhalten zwar ihr Prepaidguthaben zurück – aber nur gegen eine Gebühr. Wie hoch sie ist, erfährt man erst auf Anfrage: 30 Franken. Auch das ist laut Probst nicht zulässig, weil die Gebühr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht beziffert sei. Ausserdem käme eine Gebühr nur infrage, wenn ein Kunde kündige.
So verhindern Prepaidkunden eine Sperrung der Nummer
Prepaid-Kunden müssen ihr Konto jedes Jahr einmal mit Geld aufladen oder jemanden anrufen, um eine Sperrung zu verhindern. Wer das zu spät tut, sollte zumindest sein Guthaben zurückfordern. Bei Problemen hilft die saldo-Rechtsberatung.
Reklamieren lohnt sich, wie ein Fall aus dem Jahr 2021 zeigt. Damals erstattete Sunrise ein Guthaben für ein Lebara-Prepaid-Konto von 150 Franken zurück, nachdem sich der Ombudsmann eingeschaltet hatte («K-Tipp» 7/2021). Ein Schlichtungsverfahren kostet 20 Franken: Ombudscom.ch