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Eine Aargauer Familie hatte eine Bekannte vorübergehend in der Wohnung aufgenommen. Ihr Ex-Freund stürmte alkoholisiert und mit einer Pistole in die Wohnung. Er schrie und gestikulierte während 20 Minuten wild vor der Familie mit Kleinkindern. Zudem setzte er dem 36-jährigen Vater die entsicherte Waffe auf die Brust. Dieser erlitt bleibende psychische Gesundheitsschäden. Die Suva stellte die Leistungen nach zwei Jahren ein. Das Bundesgericht verpflichtete die Unfallversicherung aber weiterhin zur Zahlung. Eine unmittelbare Todesgefahr während so langer Zeit sei ein Fall für die Unfallversicherung.
Bundesgericht 8C_551/2022 vom 31. März 2023
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